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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18.05.2021

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Erfolgsarchitektur – eine Marke der Chrome Communications GmbH – bietet Vorträge und Seminare, Coachings sowie Online-Ausbildungen, Audioprogramme, Bücher, Affiliate-Angebote und unterschiedliche Zusatzartikel an. Je nach Angebot umfassen die von Erfolgsarchitektur organisierten Veranstaltungen ein- oder mehrtägige Seminare bzw. Seminarreihen.

1.2. Die von Erfolgsarchitektur angebotenen Leistungen unterstützen Menschen, sich beruflich wie privat weiter zu entwickeln. Die Produkte und Dienstleistungen sind auf die speziellen Bedürfnisse von Personen zugeschnitten, die selbstständig sind oder sich selbstständig machen wollen. Die Veranstaltungen und Coaching-Programme sind äußerst praxisorientiert und die Teilnehmer arbeiten idR intensiv mit. Die Bücher und Audioprogramme sind eine wertvolle Ergänzung, können jedoch die Veranstaltungen und Coaching-Programme nicht ersetzen.

1.3. Erfolgsarchitektur arbeitet mit mentalen, finanziellen und spirituellen Business-Strategien, ist überkonfessionell und vertritt am ehesten den Weg einer säkularen Ethik. Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen durch Erfolgsarchitektur ist nicht als psychologische Beratung oder Therapie o.ä. zu verstehen. Der Kunde entscheidet und handelt absolut eigenverantwortlich. Sollte der Kunde gesundheitlich und/oder psychisch zu irgendwelchen Schäden kommen, handelt er auf eigene Rechnung und Gefahr.

1.4. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Erfolgsarchitektur einerseits und dem Kunden andererseits. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Abgabe von Angeboten

2.1. Die Angebote von Erfolgsarchitektur sind unverbindlich.

2.2. Erfolgsarchitektur behält sich insbesondere technische sowie sonstige Änderungen vor.

3. Rücktrittsbelehrung

3.1. Der Verbraucher kann in Fällen, in denen er seine Vertragserklärung weder in den Unternehmensräumlichkeiten von Erfolgsarchitektur noch bei einem auf einer Messe oder einem Markt von Erfolgsarchitektur benützen Stand abgegeben hat, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen z.B. durch Brief, Email oder durch Rücksendung der Ware vom Vertrag zurücktreten.

3.2. Dieses Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher auch dann zu, wenn er seine Vertragserklärung im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes abgibt und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt EUR 50,- übersteigt.

3.3. Die Rücktrittsfrist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung, bei Verträgen über Waren erst mit Lieferung der Ware zu laufen.

3.4. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, sofern der Kunde die Rücktrittserklärung rechtzeitig abgibt oder die Ware rechtzeitig zurücksendet.

3.5. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: Chrome Communications GmbH, Postanschrift: Rodlergasse 7/11, 1190 Wien, Geschäftsführende Gesellschafterin: Yvonne Heil, Telefon: +43 664 917 34 17, E-Mail: [email protected]

4. Bestellungen von Waren

4.1. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.

4.2. Erfolgsarchitektur ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang anzunehmen. Ebenso steht Erfolgsarchitektur das Recht zu, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.

4.3. Erfolgsarchitektur ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

4.4. Erfolgsarchitektur behält sich das Recht vor, bei Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung – wie etwa einer falschen Selbstbelieferung durch einen Lieferanten von Erfolgsarchitektur – vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Erfolgsarchitektur den Kunden unverzüglich über das Vorliegen einer solchen Rechtfertigung informieren und bereits empfangene Gegenleistungen unverzüglich rückerstatten.

5. Buchung von Veranstaltungen durch Unternehmer

5.1. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, wird der gesamte Buchungsbetrag mit der Anmeldung fällig.

5.2. Zur Teilnahme an einer Veranstaltung wird nur zugelassen, wer bei Veranstaltungsbeginn den Veranstaltungspreis vollständig entrichtet hat, es sei denn es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

5.3. Der Unternehmer kann unter Berücksichtigung der folgenden Stornobedingungen vom Vertrag zurücktreten: Bei Stornierung einer Buchung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr iHv 15% des vereinbarten Veranstaltungspreises verrechnet. Bei Stornierung einer Buchung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr iHv 40% des vereinbarten Veranstaltungspreises verrechnet. Bei Stornierung einer Buchung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr iHv 70% des vereinbarten Veranstaltungspreises verrechnet. Bei einer späteren Stornierung wird der vereinbarte Veranstaltungspreis in voller Höhe verrechnet.

5.4. Anstelle der Inanspruchnahme des Stornorechts hat der Kunde bis 10 Tage vor der Veranstaltung auch das Recht, seinen Veranstaltungsplatz an einen Dritten weiterzugeben. In diesem Fall hat er Erfolgsarchitektur umgehend zu informieren ([email protected]) und die Daten des neuen Teilnehmers bekanntzugeben. Für die Übertragung des Veranstaltungsplatzes fallen € 60,00 an Bearbeitungsgebühren an.

5.5. Es ist im Interesse des Kunden, die gebuchten Seminare baldmöglichst zu besuchen. Wenn ein Unternehmer einen Seminartermin nicht einhalten kann, ist er verpflichtet Erfolgsarchitektur davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ein Seminar kann einmalig kostenfrei verschoben werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich. In diesem Fall verfällt das Recht für den Besuch des Seminars und schließt auch jegliche Kostenrückvergütung aus.

6. Buchung von Veranstaltungen durch Verbraucher

6.1. Bei Verbrauchern wird der gesamte Buchungsbetrag mit der Anmeldung fällig.

6.2. Zur Teilnahme an einer Veranstaltung wird nur zugelassen, wer bei Veranstaltungsbeginn den Veranstaltungspreis vollständig entrichtet hat.

6.3. Der Verbraucher kann unter Berücksichtigung der folgenden Stornobedingungen vom Vertrag zurücktreten: Bei Stornierung einer Buchung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr iHv 40% verrechnet. Bei Stornierung einer Buchung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr iHv 70% des vereinbarten Veranstaltungspreises verrechnet. Bei einer späteren Stornierung wird der vereinbarte Veranstaltungspreis in voller Höhe verrechnet.

6.4. Anstelle der Inanspruchnahme des Stornorechts hat der Verbraucher bis 10 Tage vor der Veranstaltung auch das Recht, seinen Veranstaltungsplatz an einen Dritten weiterzugeben. In diesem Fall hat er Erfolgsarchitektur umgehend zu informieren ([email protected]) und die Daten des neuen Teilnehmers bekanntzugeben. Für die Übertragung des Veranstaltungsplatzes fallen € 60,00 an Bearbeitungsgebühren an.

6.5. Es ist im Interesse des Kunden, die gebuchten Seminare baldmöglichst zu besuchen. Wenn ein Verbraucher einen Seminartermin nicht einhalten kann, ist er verpflichtet Erfolgsarchitektur davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ein Seminar kann einmalig kostenfrei verschoben werden. Eine weitere Verschiebung ist nicht möglich. In diesem Fall verfällt das Recht für den Besuch des Seminars und schließt auch jegliche Kostenrückvergütung aus.

7. Rechnungen in elektronischer Form

Erfolgsarchitektur behält sich das Recht vor, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu versenden.

8. Seminarstornoversicherung

8.1. Den Kunden wird empfohlen, eine „Seminarstornoversicherung“ (www.europaeische.at/veranstaltungen/) abzuschließen.

8.2. Der Abschluss einer solchen Versicherung liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden. Der Vertrag kommt hierbei zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Seminarstornoversicherung zustande. Erfolgsarchitektur übernimmt hierfür keine Verantwortung.

9. Buchung der Erfolgsarchitektur Coaching-Programme

9.1. Vor Beginn jedes Coaching-Programms ist der gesamte Betrag fällig.

9.2. Unter Rücksprache mit Erfolgsarchitektur kann der Rechnungsbetrag gegebenenfalls mit zwei Modulrechnungen (1. Modulrechnung bei Buchung, 2. Modulrechnung nach 3 Monaten) bezahlt werden.

9.3. Die erste Einheit des Coaching-Programms startet erst, wenn der vereinbarte Betrag auf dem Konto von Erfolgsarchitektur eingegangen ist.

9.4. Erfolgsarchitektur behält sich vor, den Coach für den Kunden auszuwählen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Coach. Falls der betreuende Coach krank oder sonstig verhindert ist, wird Erfolgsarchitektur einen geeigneten Coach vorschlagen, der ihn vertreten wird.

10. Ablehnung von Teilnehmern und Verschiebung von Veranstaltungen

10.1. Erfolgsarchitektur behält sich das Recht vor, Teilnehmer aus bestimmten Gründen (psychische Krankheit, hohe Schulden, ethische Gründe,…) für Veranstaltungen und Coaching-Programme abzulehnen, wenn Erfolgsarchitektur dadurch den Ablauf der Veranstaltung bzw. des Coaching-Programms und die Sicherheit des Kunden oder anderer Teilnehmer gefährdet sieht.

10.2. Erfolgsarchitektur behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus zwingenden organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen, die nicht von Erfolgsarchitektur zu vertreten sind, abzusagen. Wenn dies geschieht, wird Erfolgsarchitektur den Kunden unverzüglich informieren und bereits geleistete Anzahlungen und entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstatten. Eine Haftung für Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Kunden gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten ist ausgeschlossen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Gegenüber Verbrauchern behält sich Erfolgsarchitektur das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

11.2. Gegenüber Unternehmern behält sich Erfolgsarchitektur das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegenüber Erfolgsarchitektur aus der Geschäftsbeziehung vor.

12. Preise

12.1. Der angebotene Preis ist bindend und versteht sich – sofern nicht anders angegeben – zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.2. Beim Versendungskauf verrechnet Erfolgsarchitektur zusätzlich zum Preis eine gesondert ausgewiesene Versandkostenpauschale.

12.3. Der Kunde kann den Preis per Kreditkarte, Lastschrift oder Rechnung bezahlen. Erfolgsarchitektur behält sich jedoch vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

12.4. Bei Zahlung per Rechnung wird der Kaufpreis zehn Tage nach Erhalt der Ware fällig.

13. Zurückbehaltung und Aufrechnung

13.1. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

13.2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, steht ihm keine Möglichkeit der Aufrechnung zu. Anderes gilt nur, wenn seine Gegenansprüche bereits rechtskräftig festgestellt oder durch Erfolgsarchitektur anerkannt wurden.

14. Gefahrenübergang

14.1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Wenn Erfolgsarchitektur die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.

14.2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Aushändigung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

14.3. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

14.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

15. Gewährleistung

15.1. Ist der Käufer Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Lieferung der Ware zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen insoweit ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

15.2. Im Gewährleistungsfalle kann der Kunde nach seiner Wahl zunächst Verbesserung oder Austausch verlangen. Sofern der vom Kunden gewählte Gewährleistungsbehelf mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf den jeweils anderen verbliebenen Gewährleistungsbehelf.

15.3. Ist der Kunde Unternehmer, steht das Wahlrecht zwischen Austausch Unternehmer und Verbesserung Erfolgsarchitektur zu.

15.4. Weitergehende Rechte, insbesondere Preisminderung, Wandlung oder Schadensersatz können nur begehrt werden, sofern Erfolgsarchitektur der Verbesserung bzw dem Austausch nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist oder der Austausch bzw die Verbesserung bereits fehlgeschlagen sind. Bei geringfügigen Mängeln ist eine Wandlung ausgeschlossen.

15.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr.

15.6. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist sowohl gegenüber Verbraucher, als auch gegenüber Unternehmern ein Jahr.

16. Haftungsbeschränkungen

16.1. Gegenüber Verbrauchern schließt Erfolgsarchitektur die Haftung für leichte Fahrlässigkeit aus. Dies gilt nicht für Personenschäden.

16.2. Gegenüber Unternehmern schließt Erfolgsarchitektur die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn aus.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt das österreichische Recht.

17.2. Als Gerichtsstand wird das für den Geschäftssitz von Erfolgsarchitektur sachlich zuständige Gericht vereinbart.

17.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, sich auf eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende Regelung zu einigen. Dasselbe soll auch dann gelten, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.